Lust auf „Vollkasko“ bei Bauvorhaben?

Bei komplexen Bauprojekten arbeiten viele Beteiligte unter hohem Zeit- und Kostendruck zusammen. Meistens funktioniert die Zusammenarbeit reibungslos. Trotzdem passieren auch Fehler! Im besten Fall ergeben sich dadurch lediglich Verzögerungen im Ablaufplan. Oft ist jedoch der wirtschaftliche Erfolg des Bauvorhabens gefährdet und das Image des Projektverantwortlichen steht dabei im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dies hat in der Vergangenheit schon häufig zu Medienberichten geführt, die von Seiten der Bauherren, Generalunternehmer, Planer und auch ausführenden Gewerken gern vermieden worden wären.

Auch wenn die Fehler und die eintretenden Schäden nicht vollständig verhindert werden können, so können die wirtschaftlichen Folgen und die langwierigen Prozessfolgen mit einem gut konzipierten Versicherungsschutz maßgeblich optimiert werden. Denn anstatt der vielen einzelnen Versicherungen, die jeder der am Bau beteiligten Unternehmen abschließt oder unterhält, kann ein Bauvorhaben mit einer einzelnen Bauversicherung abgesichert werden. Enthalten sind hier sowohl die Sachversicherungen (Bauleistung, Feuerrohbau) als auch die Haftpflichtversicherungen der Beteiligten (Bauherr, Architekt, Bauleitung, Handwerker, Projektplaner, Bauträger) sowie die Umwelthaftpflicht, Umweltschaden und auf Wunsch auch die Montage- und Gewährleistungsversicherung.

Durch die Mitversicherung aller Beteiligten in einer Bauversicherung entfällt im Schadenfall die Suche nach dem Schuldigen. Der Einschluss gegenseitiger Ansprüche und der Regressverzicht hat zur Folge, das zeitintensive Abstimmungsprozesse zwischen Versicherer, Gutachter und allen sonstigen Beteiligten am Bau entfallen. Der Schadenfall wird vom Versicherer unkompliziert bearbeitet und die einzelnen Versicherungen der Beteiligten werden hier nicht in Anspruch genommen. Somit ist auch gewährleistet, dass alle Beteiligten über den entsprechenden Versicherungsschutz verfügen. Die vorherige Prüfung des vorhandenen Versicherungsschutzes gemäß den Bauverträgen entfällt.

Für diese komfortable und effektive Lösung ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages notwendig. Versicherungsnehmer für diese projektbezogene Absicherung für alle am Bau Beteiligten ist der Bauherr. Schäden können direkt vom Bauherrn dem Versicherer gemeldet werden und die Abstimmung mit „fremden“ Haftpflichtversicherern entfällt. Der Versicherungsbeitrag ist umlagefähig und kann so auf alle Beteiligten verteilt werden.

Für Fragen und weitere Informationen stehen Ihnen direkt unsere Regionalleiter des Fachbereiches Versicherung zur Verfügung. Die Kontaktdaten für den Ansprechpartner in Ihrer Region finden Sie hier: zu den Ansprechpartnern.

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